Hier findest du Wissenswertes über die Lehre in der Branche Öffentliche Verwaltung
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Qualifikationsverfahren

Qualifikationsverfahren (QV) – Der Weg zum erfolgreichen Abschluss

Um das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu erhalten, werden zum Ende der Ausbildung die Kompetenzen und Fähigkeiten der Lernenden am Qualifikationsverfahrens (QV) evaluiert. Der Begriff umfasst alle Verfahren, mit denen geprüft wird, ob die Kandidierenden die in der Bildungsverordnung festgelegten Handlungskompetenzen besitzen.

Die Trägerin des Berufs "Kauffrau/Kaufmann EFZ" ist Bildung Kaufleute Schweiz BIKAS. Der Beruf wiederum kann in 19 unterschiedlichen Branchen erlernt werden, wovon unsere Ausbildungs- und Prüfungsbranche "öffentliche Verwaltung" eine davon ist.

Das QV beinhaltet für den Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ der Branche "öffentliche Verwaltung" drei Notenelemente:

  1.  praktische Arbeit

    Die Prüfungsinhalte der praktischen Arbeit werden durch Autorinnen/Autoren unserer Ausbildungs- und Prüfungsbranche erstellt. Die Durchführung der "praktischen Arbeit" wird durch die kantonalen Prüfungsorganisationen durchgeführt.

     

  2. Berufskenntnisse und Allgemeinbildung

    Der Qualifikationsbereich umfasst die Abschlussprüfung in der Berufsfachschule, welche zentral sprachregional erstellt und verteilt wird.

     

  3. Erfahrungsnote

    Die Note setzt sich aus dem gewichteten Notenmittel von Berufskenntnis, Allgemeinbildung, überbetriebliche Kursen sowie beruflichen Praxisbewertungen zusammen. 

     

  • Unterlagen und Informationen zur gesamthaften Organisation und Durchführung des QV's sind auf der Homepage der BIKAS (bikas.ch) unter den Rubriken "Bildungerlasse" sowie "Umsetzungsinstrumente" auffindbar.
  • Unterlagen und Informationen zum ersten branchenspezifischen Teil sind nachfolgend (Qualifikationsverfahren - Prüfungsteil "praktische Arbeit" der Branche "öffentliche Verwaltung" nach BiVo 2023) auffindbar.
  • Unter unseren FAQ sind Antworten auf die gängigsten Fragen auffindbar.

Qualifikationsverfahren - Prüfungsteil "praktische Arbeit" der Branche "öffentliche Verwaltung" nach BiVo 2023

Der Prüfungsteil "praktische Arbeit" zum Qualifikationsverfahren (QV) ist der Abschluss des branchenspezifischen Teils der Ausbildung "Kauffrau/Kaufmann EFZ, Branche öffentliche Verwaltung". Er überprüft praxisnah die während der Ausbildung der erworbenen Kompetenzen im Ausbildungsbetrieb und in dem überbetrieblichen Kurscenter.

Er bildet, zusammen mit dem 2. Prüfungsteil (Berufskenntnisse und Allgemeinbildung) sowie mit der Erfahrungsnote, den Abschluss der Ausbildung. 

Auf dieser Seite sind alle wichtigen Informationen zum 1. Prüfungsteil "praktische Arbeit" des QV's zusammengetragen:

  • Prüfungsinhalte
  • Beurteilungskriterien
  • organisatorische Details

Mit einer guten Vorbereitung und den passenden Ressourcen schaffen Sie eine solide Grundlage für einen erfolgreichen Abschluss und den Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ).

Das erste Qualifikationsverfahren nach der neuen Bildungsverordnung, BiVo 2023, findet im Jahr 2026 statt.

Parallel dazu wird das Qualifikationsverfahren nach BiVo 2012 im Jahr 2026 letztmals regulär für HMS-Lernende durchgeführt. In den Folgejahren 2027 und 2028 werden bei Bedarf noch Wiederholungsprüfungen für Kandidierende angeboten, die ihre Ausbildung nach BiVo 2012 absolviert haben.

Qualifikationsverfahren nach BiVo 2012

Das Qualifikationsverfahren nach BiVo 2012 wird im Jahr 2026 letztmals regulär für HMS-Lernende durchgeführt. In den Folgejahren 2027 und 2028 werden bei Bedarf noch Wiederholungsprüfungen für Kandidierende angeboten, die ihre Ausbildung nach BiVo 2012 absolviert haben.

FAQ zum Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren nach neuer Bildungsverordnung (BiVo 2023) wird im Jahr 2026 das erste Mal durchgeführt.

Während deiner Ausbildung wirst du an drei Lernorten fit für den Job gemacht: im Betrieb, in der Berufsschule und in überbetrieblichen Kurs-Zentren

Das Qualifikationsverfahren besteht aus mehreren Teilen: 

  • Praktische Arbeit (betriebliche Abschlussprüfung)
  • Berufskenntnisse und Allgemeinbildung (schulische Abschlussprüfung)
  • Erfahrungsnote (setzt sich aus den Erfahrungsnoten der drei Lernorte zusammen).  

Die Gewichtung der Qualifikationsbereiche ist wie folgt: 

  • Praktische Arbeit: 30%
  • Berufskenntnisse und Allgemeinbildung: 30%
  • Erfahrungsnote: 40%. 

Die praktische Arbeit (betriebliche Abschlussprüfung) ist ein zentraler Bestandteil des Qualifikationsverfahrens. Unter der Rubrik 'SERVICE' finden Sie die Wegleitung für den Prüfungsteil 'praktische Arbeit'.  

Die relevanten Dokumente (Konzept, Wegleitung, Leitfaden und Betriebsporträt) stehen auf dieser Seite zum Download bereit. Das Prüfungsaufgebot erhalten die Lernenden über time2learn zugestellt.

Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn: 

  • Die Note für die betriebliche Abschlussprüfung (Prüfungsteil 1) mindestens 4.0 beträgt.
  • Die Note für die schulische Abschlussprüfung (Prüfungsteil 2) mindestens 4.0 beträgt.
  • Die Gesamtnote (gewichteter Durchschnitt der Qualifikationsbereiche, auf Zehntel gerundet) mindestens 4.0 beträgt.  

Das QV nach BiVo 2012 wird im Jahr 2026 letztmals regulär durchgeführt (für HMS-Lernende). In den Jahren 2027 und 2028 können bei Bedarf noch Wiederholungsprüfungen für Kandidierende stattfinden, die ihre Ausbildung nach BiVo 2012 abgeschlossen haben. 

Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre und schließt mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ab.  

Kontaktieren Sie Ihre lokale regionale Organisation (LRO) oder wenden Sie sich mit dem Kontaktformular an die Geschäftsstelle. 

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Berufsfachschule.